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Sonderpädagogische Förderung

Eine sonderpädagogische Förderung erhält ein Kind in Nordrhein-Westfalen, wenn es in der allgemeinen Schule wie z.B. in der Grundschule in seiner persönlichen Entwicklung und seinen Leistungen nicht ausreichend gefördert werden kann. Dieser Bedarf wird durch die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ermittelt. Fragen und Anworten zum sonderpädagogischen Förderbedarf finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums NRW.

Den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs können

  • die Eltern bei der Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes
  • die Eltern über die allgemeinbildende Schule oder
  • die Schule nach vorheriger Information der Eltern

unter Angabe der wesentlichen Gründe stellen.

Nach dem Schulgesetz NRW kann ein Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf auch in einer Grundschule mit sonderpädagogischer Unterstütztung unterrichtet werden, um im Gemeinsamen Unterricht mit anderen Kindern ohne besonderen Förderbedarf zu lernen. Der Gemeinsame Unterricht der Grundschule kann an einer weiterführenden Schule fortgeführt werden.

Schwerpunkte

Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung

Orte sonderpädagogischer Förderung